Nähere Auskünfte und Wegbeschreibungen erhalten Sie von den LG-Leitern der jeweiligen Landesgruppe. Bitte denken Sie daran, Ihren körfähigen Hund spätestens 14 Tage vor dem Körtermin anzumelden.
Für erstmalig zur Zucht zuzulassende Hunde ist eine Blutprobe beim Labor für klinische Diagnostik (Laboklin) in Bad Kissingen einzulagern. Der Züchter hat bei der erstmaligen Vorstellung des Hundes zur Zuchtzulassung den Nachweis über die Einlagerung der Blutprobe vorzulegen.
Wurde im Rahmen der Wurfabnahme bereits eine Blutprobe entnommen und beim Institut für Tierzucht und Vererbungsforschung (TiHo Hannover) eingelagert, entfällt diese Pflicht.
Achtung Pyrenäenberghunde-Besitzer:
Bitte beachten Sie die neuen PL-Bestimmungen (ausführlich in der Klubzeitung Nr. 362, Seite 6). Zu Neuankörungen können nur Pyrenäenberghunde angenommen werden, deren PL-Befunde klubseitig in der Ahnentafel eingetragen sind.
Bitte senden Sie die ausgefüllte Anmeldung spätestens 14 Tage vor dem Körtermin an den jeweiligen zuständigen Landesgruppenleiter.
Der Anmeldung sind Kopien der benötigten Unterlagen für die Zuchtzulassung Ihrer Rasse beizulegen (Zuchtordnung §§ 18–24):
- Ahnentafel inkl. Röntgenergebnisse
- Gentests: Merle, PRA, NBT, CMR1
- Nachweis der Bluteinlagerung
- PL-Befunde
- Gültiger DOK-Befund
Auszug aus der Körordnung
§ 7 Anmeldung der Hunde zur Körung
Die Anmeldung zur Körung muss spätestens zwei Wochen vor dem Körtermin der zuständigen Person schriftlich vorliegen.
Mit der Anmeldung sind einzureichen:
- Fotokopie der Ahnentafel oder Registerbescheinigung
- Kopie des Gesundheitspasses
- Ggf. Kopie des Gesundheitsattestes gemäß KO § 9 Ziffer 1j
- Bei Pyrenäenberghunden: Kopien der PL-Untersuchungen (ZO § 24 Abs. 2 und 4)
In der Ahnentafel bzw. Registerbescheinigung müssen die Befunde für HD, OCD und ggf. ED gemäß ZO § 23 und § 25 klubamtlich eingetragen sein.
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