Titelvergaben – VDH Champion-Titel
Titelanträge zu allen VDH Champion-Titeln müssen ausschließlich über www.onlinedogshows.eu gestellt werden.
Vergabebestimmungen zu allen VDH-Champion-Titeln
1. Deutscher Champion (VDH)
Der VDH stellt für alle Rassen Anwartschaften für den Titel „Deutscher Champion (VDH)” – Dt. Ch. (VDH) in Wettbewerb. Die Vergabe der Anwartschaften kann ausschließlich auf termingeschützten Rassehunde-Ausstellungen (Internationale, Nationale und Spezial-Rassehunde-Ausstellungen) erfolgen.
Vergabe der Anwartschaften:
- Vergabe nur in der Offenen Klasse, Zwischenklasse, Championklasse und Gebrauchshundklasse auf termingeschützten Rassehunde-Ausstellungen
- Anwartschaft an den mit V1 bewerteten Rüden und die mit V1 bewertete Hündin (Mindestalter: 15 Monate)
- Reserve-Anwartschaft kann an den mit V2 bewerteten Rüden bzw. die mit V2 bewertete Hündin vergeben werden
- Die Reserve-Anwartschaft kann in eine Anwartschaft umgewandelt werden, wenn der Hund am Tag der Ausstellung bereits die Voraussetzungen zur Erlangung des Titels erfüllt hat
- Anwartschaften auf der Bundessieger-Ausstellung, der VDH-Europasieger-Ausstellung, der VDH Annual Trophy Winner Show und der German Winner Show zählen doppelt
- Dort errungene Reserve-Anwartschaften zählen als einfache Anwartschaften
- Ein Rechtsanspruch auf Anwartschaft oder Titelzuerkennung besteht nicht
Titel:
Der Titel „Deutscher Champion (VDH)” wird verliehen, wenn ein Hund für fünf Anwartschaften vorgeschlagen wurde, davon:
- mindestens drei Anwartschaften auf Internationalen oder Nationalen Rassehunde-Ausstellungen
- die Anwartschaften müssen bei mindestens drei verschiedenen Zuchtrichtern erworben worden sein
Der Titel kann nur einmal pro Hund verliehen werden und berechtigt zum Start in der Championklasse auf allen Rassehunde-Ausstellungen im In- und Ausland.
Zuerkennung:
Antragsberechtigt ist der Eigentümer des Hundes. Bei Eigentumswechsel gehen die bereits errungenen Anwartschaften auf den neuen Eigentümer über.
2. Deutscher Jugend-Champion (VDH)
Der VDH stellt für alle Rassen Anwartschaften für den Titel „Deutscher Jugend-Champion (VDH)” – Dt. Jug.-Ch. (VDH) in Wettbewerb. Die Vergabe erfolgt ausschließlich in der Jugendklasse auf termingeschützten Rassehunde-Ausstellungen.
Vergabe der Anwartschaften:
- Vergabe nur in der Jugendklasse
- Anwartschaft an den mit V1 bewerteten Rüden und die mit V1 bewertete Hündin
- Mindestalter: 9 Monate
- Vergabe liegt im Ermessen des Zuchtrichters
- Reserve-Anwartschaft möglich für mit V2 bewertete Hunde
- Umwandlung der Reserve-Anwartschaft möglich, wenn die Bedingungen am Ausstellungstag bereits erfüllt waren
- Kein Rechtsanspruch auf Anwartschaft oder Titelzuerkennung
Titel:
Der Titel „Deutscher Jugend-Champion (VDH)” wird verliehen, wenn:
- mindestens drei Anwartschaften errungen wurden
- davon mindestens zwei auf Internationalen oder Nationalen Rassehunde-Ausstellungen
- die Anwartschaften von mindestens zwei verschiedenen Zuchtrichtern stammen
Zuerkennung:
Antragsberechtigt ist der Eigentümer des Hundes. Bei Eigentumswechsel begleiten die Anwartschaften den Hund.
3. Deutscher Veteranen-Champion (VDH)
Der VDH stellt für alle Rassen Anwartschaften für den Titel „Deutscher Veteranen-Champion (VDH)” – Dt. Vet.-Ch. (VDH) in Wettbewerb. Die Vergabe erfolgt auf termingeschützten Rassehunde-Ausstellungen in der Veteranenklasse.
Vergabe der Anwartschaften:
- Vergabe nur in der Veteranenklasse
- Anwartschaft an den mit V1 bewerteten Rüden und die mit V1 bewertete Hündin
- Mindestalter: 8 Jahre
- Vergabe liegt im Ermessen des Zuchtrichters
- Reserve-Anwartschaft für mit V2 bewertete Veteranen möglich
- Umwandlung der Reserve-Anwartschaft möglich, wenn die Bedingungen am Ausstellungstag bereits erfüllt waren
- Kein Rechtsanspruch auf Anwartschaft oder Titelzuerkennung
Titel:
Der Titel „Deutscher Veteranen-Champion (VDH)” wird verliehen, wenn:
- mindestens drei Anwartschaften errungen wurden
- davon mindestens zwei auf Internationalen oder Nationalen Rassehunde-Ausstellungen
- die Anwartschaften von mindestens zwei verschiedenen Zuchtrichtern stammen
Zuerkennung:
Antragsberechtigt ist der Eigentümer des Hundes. Bei Eigentumswechsel gehen die Anwartschaften auf den neuen Eigentümer über.