Vergabebestimmungen

    Titelvergaben – VDH Champion-Titel

    Titelanträge zu allen VDH Champion-Titeln müssen ausschließlich über www.onlinedogshows.eu gestellt werden.


    Vergabebestimmungen zu allen VDH-Champion-Titeln

    1. Deutscher Champion (VDH)

    Der VDH stellt für alle Rassen Anwartschaften für den Titel „Deutscher Champion (VDH)” – Dt. Ch. (VDH) in Wettbewerb. Die Vergabe der Anwartschaften kann ausschließlich auf termingeschützten Rassehunde-Ausstellungen (Internationale, Nationale und Spezial-Rassehunde-Ausstellungen) erfolgen.

    Vergabe der Anwartschaften:

    • Vergabe nur in der Offenen Klasse, Zwischenklasse, Championklasse und Gebrauchshundklasse auf termingeschützten Rassehunde-Ausstellungen
    • Anwartschaft an den mit V1 bewerteten Rüden und die mit V1 bewertete Hündin (Mindestalter: 15 Monate)
    • Reserve-Anwartschaft kann an den mit V2 bewerteten Rüden bzw. die mit V2 bewertete Hündin vergeben werden
    • Die Reserve-Anwartschaft kann in eine Anwartschaft umgewandelt werden, wenn der Hund am Tag der Ausstellung bereits die Voraussetzungen zur Erlangung des Titels erfüllt hat
    • Anwartschaften auf der Bundessieger-Ausstellung, der VDH-Europasieger-Ausstellung, der VDH Annual Trophy Winner Show und der German Winner Show zählen doppelt
    • Dort errungene Reserve-Anwartschaften zählen als einfache Anwartschaften
    • Ein Rechtsanspruch auf Anwartschaft oder Titelzuerkennung besteht nicht

    Titel:

    Der Titel „Deutscher Champion (VDH)” wird verliehen, wenn ein Hund für fünf Anwartschaften vorgeschlagen wurde, davon:

    • mindestens drei Anwartschaften auf Internationalen oder Nationalen Rassehunde-Ausstellungen
    • die Anwartschaften müssen bei mindestens drei verschiedenen Zuchtrichtern erworben worden sein

    Der Titel kann nur einmal pro Hund verliehen werden und berechtigt zum Start in der Championklasse auf allen Rassehunde-Ausstellungen im In- und Ausland.

    Zuerkennung:

    Antragsberechtigt ist der Eigentümer des Hundes. Bei Eigentumswechsel gehen die bereits errungenen Anwartschaften auf den neuen Eigentümer über.


    2. Deutscher Jugend-Champion (VDH)

    Der VDH stellt für alle Rassen Anwartschaften für den Titel „Deutscher Jugend-Champion (VDH)” – Dt. Jug.-Ch. (VDH) in Wettbewerb. Die Vergabe erfolgt ausschließlich in der Jugendklasse auf termingeschützten Rassehunde-Ausstellungen.

    Vergabe der Anwartschaften:

    • Vergabe nur in der Jugendklasse
    • Anwartschaft an den mit V1 bewerteten Rüden und die mit V1 bewertete Hündin
    • Mindestalter: 9 Monate
    • Vergabe liegt im Ermessen des Zuchtrichters
    • Reserve-Anwartschaft möglich für mit V2 bewertete Hunde
    • Umwandlung der Reserve-Anwartschaft möglich, wenn die Bedingungen am Ausstellungstag bereits erfüllt waren
    • Kein Rechtsanspruch auf Anwartschaft oder Titelzuerkennung

    Titel:

    Der Titel „Deutscher Jugend-Champion (VDH)” wird verliehen, wenn:

    • mindestens drei Anwartschaften errungen wurden
    • davon mindestens zwei auf Internationalen oder Nationalen Rassehunde-Ausstellungen
    • die Anwartschaften von mindestens zwei verschiedenen Zuchtrichtern stammen

    Zuerkennung:

    Antragsberechtigt ist der Eigentümer des Hundes. Bei Eigentumswechsel begleiten die Anwartschaften den Hund.


    3. Deutscher Veteranen-Champion (VDH)

    Der VDH stellt für alle Rassen Anwartschaften für den Titel „Deutscher Veteranen-Champion (VDH)” – Dt. Vet.-Ch. (VDH) in Wettbewerb. Die Vergabe erfolgt auf termingeschützten Rassehunde-Ausstellungen in der Veteranenklasse.

    Vergabe der Anwartschaften:

    • Vergabe nur in der Veteranenklasse
    • Anwartschaft an den mit V1 bewerteten Rüden und die mit V1 bewertete Hündin
    • Mindestalter: 8 Jahre
    • Vergabe liegt im Ermessen des Zuchtrichters
    • Reserve-Anwartschaft für mit V2 bewertete Veteranen möglich
    • Umwandlung der Reserve-Anwartschaft möglich, wenn die Bedingungen am Ausstellungstag bereits erfüllt waren
    • Kein Rechtsanspruch auf Anwartschaft oder Titelzuerkennung

    Titel:

    Der Titel „Deutscher Veteranen-Champion (VDH)” wird verliehen, wenn:

    • mindestens drei Anwartschaften errungen wurden
    • davon mindestens zwei auf Internationalen oder Nationalen Rassehunde-Ausstellungen
    • die Anwartschaften von mindestens zwei verschiedenen Zuchtrichtern stammen

    Zuerkennung:

    Antragsberechtigt ist der Eigentümer des Hundes. Bei Eigentumswechsel gehen die Anwartschaften auf den neuen Eigentümer über.

    • Vergabebestimmungen zu allen VDH-Champion-Titeln

      Titelanträge zu allen VDH Champion-Titeln

      müssen ausschließlich über www.onlinedogshows.eu gestellt werden.


      1. Deutscher Champion (VDH)

      Der VDH stellt für alle Rassen Anwartschaften für den Titel „Deutscher Champion (VDH)“ – Dt. Ch. (VDH) – in Wettbewerb. Die Vergabe der Anwartschaften kann nur auf termingeschützten Rassehunde-Ausstellungen (Internationale, Nationale und Spezial- Rassehunde-Ausstellungen) erfolgen.

      Vergabebestimmungen:

      Vergabe der Anwartschaften:

      Nur in der Offenen, Zwischen-, Champion- und Gebrauchshundklasse auf termingeschützten Rassehunde-Ausstellungen an den mit V1 bewerteten Rüden und an die mit V1 bewertete Hündin – Mindestalter 15 Monate. Für den mit V2 bewerteten Rüden / die mit V2 bewertete Hündin einer Klasse kann die Reserve-Anwartschaft vergeben werden. Die Reserve- Anwartschaft kann in eine Anwartschaft umgewandelt werden, wenn am Tage der Ausstellung der Anwartschaftshund bereits die Bedingungen zur Erlangung des Titels „Deutscher Champion (VDH)“ erfüllt hat. Die Anwartschaften auf der Bundessieger-Ausstellung, auf der VDH-Europasieger-Ausstellung, auf der VDH Annual Trophy Winner und auf der German Winner Show zählen doppelt. Zusätzlich werden dort errungene Reserve-Anwartschaften als einzelne normale Anwartschaften gewertet. Ein Rechtsanspruch auf Anwartschaft bzw. Titelzuerkennung besteht nicht.

      Titel:

      Der Titel „Deutscher Champion (VDH)“ wird an Rassehunde verliehen, wenn diese für fünf Anwartschaften auf den Titel „Deutscher Champion (VDH)“ vorgeschlagen wurden (davon müssen mindestens drei Anwartschaften auf Internationalen oder Nationalen Rassehunde- Ausstellungen errungen worden sein; des Weiteren müssen die fünf Anwartschaften bei mindestens drei verschiedenen Zuchtrichtern erworben worden sein). Der Titel „Deutscher Champion (VDH)“ kann nur einmal an einen Hund verliehen werden. Der Titel „Deutscher Champion (VDH)“ berechtigt zum Start in der Championklasse auf allen Rassehunde- Ausstellungen im In- und Ausland.

      Zuerkennung des Titels „Deutscher Champion (VDH)“:

      Antragsberechtigt ist der Eigentümer des Hundes. Bei Eigentumswechsel während der Anwartschaftszeit begleiten die errungenen Anwartschaften den Hund und gehen an den neuen Eigentümer über.


      2. Deutscher Jugend-Champion (VDH)

      Der VDH stellt für alle Rassen Anwartschaften für den Titel „Deutscher Jugend-Champion (VDH)“ – Dt. Jug.-Ch. (VDH) – in Wettbewerb. Die Vergabe der Anwartschaften kann nur auf termingeschützten Rassehunde-Ausstellungen (Internationale, Nationale und Spezial- Rassehunde-Ausstellungen) in der Jugendklasse erfolgen.

      Vergabebestimmungen

      Vergabe der Anwartschaften:

      Nur in der Jugendklasse auf termingeschützten Rassehunde-Ausstellungen an den mit V1 bewerteten Rüden und an die mit V1 bewertete Hündin – Mindestalter 9 Monate. Die Vergabe liegt im Ermessen des Zuchtrichters. Für den mit V2 bewerteten Rüden / die mit V2 bewertete Hündin kann die Reserve-Anwartschaft vergeben werden. Die Reserve-Anwartschaft kann in eine Anwartschaft umgewandelt werden, wenn am Tage der Ausstellung der Anwartschaftshund bereits die Bedingungen zur Erlangung des Titels „Deutscher Jugend- Champion (VDH)“ erfüllt hat. Ein Rechtsanspruch auf Anwartschaft bzw. Titelzuerkennung besteht nicht.

      Titel:

      Der Titel „Deutscher Jugend-Champion (VDH)“ wird an Rassehunde verliehen, wenn diese mindestens für drei Anwartschaften – davon mindestens zwei auf Internationalen oder Nationalen Rassehunde-Ausstellungen – auf den Titel „Deutscher Jugend-Champion (VDH)“ vorgeschlagen wurden, und zwar bei mindestens zwei verschiedenen Zuchtrichtern.

      Zuerkennung des Titels „Deutscher Jugend-Champion (VDH)“:

      Antragsberechtigt ist der Eigentümer des Hundes. Bei Eigentumswechsel während der Anwartschaftszeit begleiten die errungenen Anwartschaften den Hund und gehen an den neuen Eigentümer über.


      3. Deutscher Veteranen-Champion (VDH)

      Der VDH stellt für alle Rassen Anwartschaften für den Titel „Deutscher Veteranen-Champion (VDH)“ – Dt. Vet.-Ch. (VDH) – in Wettbewerb. Die Vergabe der Anwartschaften kann nur auf termingeschützten Rassehunde-Ausstellungen (Internationale, Nationale und Spezial- Rassehunde-Ausstellungen) erfolgen.

      Vergabebestimmungen

      Vergabe der Anwartschaften:

      Nur in der Veteranenklasse auf termingeschützten Rassehunde-Ausstellungen an den mit V1 bewerteten Rüden und an die mit V1 bewertete Hündin – Mindestalter 8 Jahre. Die Vergabe liegt im Ermessen des Zuchtrichters. Für den mit V2 bewerteten Rüden / die mit V2 bewertete Hündin der Veteranenklasse kann die Reserve-Anwartschaft vergeben werden. Die Reserve- Anwartschaft kann in eine Anwartschaft umgewandelt werden, wenn am Tage der Ausstellung der Anwartschaftshund bereits die Bedingungen zur Erlangung des Titels „Deutscher Veteranen-Champion (VDH)“ erfüllt hat. Ein Rechtsanspruch auf Anwartschaft bzw. Titelzuerkennung besteht nicht.

      Titel:

      Der Titel „Deutscher Veteranen-Champion (VDH)“ wird an Rassehunde verliehen, wenn diese mindestens für drei Anwartschaften – davon mindestens zwei auf Internationalen oder Nationalen Ausstellungen – auf den Titel „Deutscher Veteranen-Champion (VDH)“ vorgeschlagen wurden, und zwar von mindestens zwei verschiedenen Zuchtrichtern und ohne zeitliche Einschränkungen.

      Zuerkennung des Titels „Deutscher Veteranen-Champion (VDH)“:

      Antragsberechtigt ist der Eigentümer des Hundes. Bei Eigentumswechsel während der Anwartschaftszeit begleiten die errungenen Anwartschaften den Hund und gehen an den neuen Eigentümer über.

    • Vergabebestimmungen Klub-Titel

      Deutscher Klub-Jugend-Champion KfUH

      Vergabebestimmungen

      Vergabe der Anwartschaften:

      Nur in der Jugendklasse auf termingeschützten Rassehunde-Ausstellungen an den erstplatzierten Rüden und an die erstplatzierte Hündin mit der Formwertnote „Vorzüglich 1“ – Mindestalter 9 Monate. Die Vergabe liegt im Ermessen des Zuchtrichters. Für den zweitbesten Rüden / die zweitbeste Hündin mit der höchstmöglichen Formwertnote kann die Reserve-Anwartschaft vergeben werden. Die Reserve-Anwartschaft kann in eine Anwartschaft umgewandelt werden, wenn am Tage der Ausstellung der Anwartschaftshund bereits die Bedingungen zur Erlangung des Titels „Deutscher Klub- Jugend-Champion KfUH“ erfüllt hat. Ein Rechtsanspruch auf Anwartschaft bzw. Titelzuerkennung besteht nicht.

      Titel:

      Der Titel „Deutscher Klub-Jugend-Champion KfUH“ wird an Rassehunde verliehen, wenn diese mindestens für drei Anwartschaften (Jgd. CAC) vorgeschlagen wurden, und zwar bei mindestens zwei verschiedenen Zuchtrichtern, davon mind. ein Spezialzuchtrichter des KfUH, ohne zeitliche Einschränkungen. Der Titel „Deutscher Klub-Jugend-Champion KfUH“ kann nur einmal an einen Hund verliehen werden.

      Zuerkennung des Titels „Deutscher Klub- Jugend-Champion KfUH“:

      Antragsberechtigt ist der Eigentümer des Hundes. Bei Eigentumswechsel während der Anwartschaftszeit begleiten die errungenen Anwartschaften den Hund und gehen an den neuen Eigentümer über.

      Für die Zuerkennung des Titels müssen der Leiterin/dem Leiter für das Ausstellungswesen folgende Unterlagen eingereicht werden:

      • Kopien der drei Richterberichte mit Vermerk der vergebenen Anwartschaft
      • Kopie oder Original der Ahnentafel oder Registrierbescheinigung
      • Gebühr 10,00 Euro, zu zahlen auf das Konto des Klub` für Ungarische Hirtenhunde
      • Angabe des Eigentümers mit aktueller Anschrift

      Über den Titel wird eine Urkunde ausgestellt


      Deutscher Klub-Champion KfUH

      Vergabe der Anwartschaften:

      Nur in der Offenen, Zwischen-, und Championklasse an den erstplatzierten Rüden und an die erstplatzierte Hündin mit der Formwertnote „Vorzüglich 1“   – Mindestalter 15 Monate. Die Vergabe liegt im Ermessen des Zuchtrichters. Für den zweitbesten Rüden / die zweitbeste Hündin einer Klasse kann die Reserve-Anwartschaft vergeben werden. Die Reserve-Anwartschaft kann in eine Anwartschaft umgewandelt werden, wenn am Tage der Ausstellung der Anwartschaftshund bereits die Bedingungen zur Erlangung des Titels „Deutscher Klub-Champion “ erfüllt hat. Ein Rechtsanspruch auf Anwartschaft bzw. Titelzuerkennung besteht nicht.

      Titel:

      Der Titel „Deutscher Klub-Champion KfUH“ wird an Rassehunde verliehen, wenn diese für fünf Anwartschaften (CAC) vorgeschlagen wurden und zwar  bei mindestens drei verschiedenen Zuchtrichtern, wobei mindestens zwei Anwartschaften von Spezialzuchtrichtern des KfUH vergeben worden sein müssen. Die Anwartschaften auf der Bundessieger-Ausstellung, auf der VDH-Europasieger-Ausstellung, auf der Annual Trophy Show, auf der German Winner Show und auf der Klubschau KfUH zählen doppelt. Zusätzlich werden dort errungene Reserve-Anwartschaften als einzelne normale Anwartschaften gewertet, auch wenn keine Umwandlung in eine Anwartschaft erfolgt (für den Fall, dass am Tage der Ausstellung der Anwartschaftshund bereits die Bedingungen zur Erlangung des Titels „Deutscher Klub-Champion KfUH“ erfüllt hat). Der Titel „Deutscher Klub-Champion KfUH“ kann nur einmal an einen Hund verliehen werden.

      Zuerkennung des Titels „Deutscher Klub-Champion  KfUH“:

      Antragsberechtigt ist der Eigentümer des Hundes. Bei Eigentumswechsel während der Anwartschaftszeit begleiten die errungenen Anwartschaften den Hund und gehen an den neuen Eigentümer über.

      Für die Zuerkennung des Titels müssen der Leiterin/dem Leiter für das Ausstellungswesen folgende Unterlagen eingereicht werden:

      • Kopien der fünf Richterberichte mit Vermerk der vergebenen Anwartschaft
      • Kopie oder Original der Ahnentafel oder Registrierbescheinigung
      • Gebühr 10,00 Euro, zu zahlen auf das Konto des Klub` für Ungarische Hirtenhunde
      • Angabe des Eigentümers mit aktueller Anschrift

      Über den Titel wird eine Urkunde ausgestellt


      Deutscher Veteranen-Champion KfUH

      Vergabebestimmungen

      Vergabe der Anwartschaften:

      Nur in der Veteranenklasse auf termingeschützten Rassehunde-Ausstellungen an den erstplatzierten Rüden und an die erstplatzierte Hündin – Mindestalter 8 Jahre. Die Vergabe liegt im Ermessen des Zuchtrichters. Für den zweitbesten Rüden / die zweitbeste Hündin der Veteranenklasse kann die Reserve-Anwartschaft vergeben werden. Die Reserve-Anwartschaft kann in eine Anwartschaft umgewandelt werden, wenn am Tage der Ausstellung der Anwartschaftshund bereits die Bedingungen zur Erlangung des Titels „Deutscher Veteranen-Champion KfUH)“ erfüllt hat. Ein Rechtsanspruch auf Anwartschaft bzw. Titelzuerkennung besteht nicht.

      Titel:

      Der Titel „Deutscher Veteranen-Champion (KfUH“ wird an Rassehunde verliehen, wenn diese mindestens für drei Anwartschaften (Vet. CAC) vorgeschlagen wurden, und zwar von mindestens zwei verschiedenen Zuchtrichtern und ohne zeitliche Einschränkungen. Der Titel „Deutscher Veteranen-Champion KfUH“ kann nur einmal an einen Hund verliehen werden.

      Zuerkennung des Titels „Deutscher Veteranen-Champion KfUH“:

      Antragsberechtigt ist der Eigentümer des Hundes. Bei Eigentumswechsel während der Anwartschaftszeit begleiten die errungenen Anwartschaften den Hund und gehen an den neuen Eigentümer über.

      Für die Zuerkennung des Titels müssen der Leiterin/dem Leiter für das Ausstellungswesen folgende Unterlagen eingereicht werden:

      • Kopien der drei Richterberichte mit Vermerk der vergebenen Anwartschaft
      • Kopie oder Original der Ahnentafel oder Registrierbescheinigung
      • Gebühr 10,00 Euro, zu zahlen auf das Konto des Klub für Ungarische Hirtenhunde
      • Angabe des Eigentümers mit aktueller Anschrift

      Über den Titel wird eine Urkunde ausgestellt


      Klubsieger KfUH

      Vergabebestimmungen

      Vergabe Anwartschaften

      Die Vergabe erfolgt nur auf Sonderschauen bzw. sog. „Gemeinschaftschauen“ des Klubs und seiner Landesgruppen sowie auf Hauptzuchtschauen des Klubs. Sie wird nur an Hunde im Eigentum von Mitgliedern vergeben, deren Mitgliedschaftspflichten erfüllt sind und deren Mitgliedschaftsrechte nicht ruhen. Der Hund muss auf derselben Zuchtschau mit „Vorzüglich 1“ bewertet worden sein. Die Reserveanwartschaft kann an die mit „Vorzüglich 2“ ausgezeichneten Hunde vergeben werden. Der Wettbewerb findet grundsätzlich für Rüden und Hündinnen getrennt unter Zusammenfassung der Jugend-, Zwischen-, Champion-, Offenen und der Veteranen Klasse statt. Es gelten für die Rassen und Varietäten folgende Mindestzahlen: 4 Kuvasz, 2 Komondor, 3 Puli andersfarbig, 2 Puli weiß, 3 Pumi, 2 Mudis, 3 Bergamasker und 5 Pyrenäenberghunde. Werden diese Mindestzahlen getrennt in der Rüden- und Hündinnengruppe einer Rasse nicht erreicht, so kann für diese eine gemeinsame Klubsieger-Anwärter-Auswahl durchgeführt werden, indem die Bewerberzahlen beider Geschlechter addiert werden. Sollte die Summe die geforderte Mindestzahl ergeben oder überschreiten, so kann eine Klubsieger-Anwartschaft an den Sieger aus dem Wettbewerb zwischen dem besten Rüden und der besten Hündin vergeben werden. Der Titel kann nur an Hunde vergeben werden, in deren Ahnentafel klubamtlich eine  Zuchttauglichkeit für alle geforderten Gesundheitsparameter eingetragen ist. Ein Rechtsanspruch auf Anwartschaft bzw. Titelzuerkennung besteht nicht.

      Titel

      Der Titel „Klubsieger KfUH“ wird an Rassehunde verliehen, wenn diese für drei Anwartschaften vorgeschlagen wurden und zwar bei drei verschiedenen Zuchtrichtern. Zwischen der ersten und letzten Anwartschaft muss ein zeitlicher Zwischenraum von mindestens 24 Monaten liegen. Der Titel „Klubsieger KfUH“ kann nur einmal an einen Hund verliehen werden.

      Für die Zuerkennung des Titels müssen der Leiterin/dem Leiter für das Ausstellungswesen folgende Unterlagen eingereicht werden:

      • Kopien der drei Richterberichte mit Vermerk der vergebenen Anwartschaft
      • Kopie oder Original der Ahnentafel oder Registrierbescheinigung
      • Gebühr 10,00 Euro, zu zahlen auf das Konto des Klub` für Ungarische Hirtenhunde
      • Angabe des Eigentümers mit aktueller Anschrift

      Über den Titel wird eine Urkunde ausgestellt

      Leitung Ausstellungswesen
      Gültig ab 01.02.2025

    • Bewertungssystem für den Titel „Erfolgreichster Hund des Jahres“

      A. Grundlagen:

      • 1. Alle Klubrassen, die von Vereinsmitgliedern ausgestellt werden, nehmen automatisch am Wettbewerb teil. Eine Bewerbung ist nicht mehr notwendig
      • 2. Es werden nur inländische VDH-Ausstellungen und VDH-geschützte Sonderschauen berücksichtigt
      • 3. Liegt die Sonderleitung nicht beim KfUH, hat der Aussteller den Richterbericht unaufgefordert spätestens bis zum 30.01. des Folgejahres an den Leiter des Ausstellungswesens zu übersenden, damit die erhaltenen Anwartschaften in das Jahresergebnis einbezogen werden. Später eingereichte Richterberichte werden nicht mehr berücksichtigt
      • 3a. Achtung: Die Digitalen Richterberichte müssen an das Ausstellungswesen übersendet werden. Die Sonderleitung kann aktuell nicht auf die Berichte zugreifen
      • 4. Der Wettbewerbszeitraum läuft vom 01.01. bis zum 31.12. des Jahres
      • 5. Die abschließende Auswertung erfolgt durch zwei Vorstandsmitglieder und den Leiter des Ausstellungswesens
      • 6. Die Ehrung wird durch den Leiter des Ausstellungswesens auf der Spezial-Rassehundeausstellung Köln-Porz oder auf der Klubschau vorgenommen
      • 7. Bei Punktegleichheit wird der Titel an jeden Hund vergeben
      • 8. Der Hund muss auf mindestens 3 Ausstellungen ausgestellt worden sein
      • 9. Punkte, die durch Anwartschaften auf der Klubschau erworben wurden, zählen doppelt
      • 10. Der Besitzer des Hundes für den Titel „erfolgreichster Hund des Jahres“ darf keine offenen Verpflichtungen gegenüber dem Klub haben und die Mitgliedschaft darf im Folgejahr nicht gekündigt sein
      • 11. Für die Zuerkennung des Titels sind keine Gesundheitsbedingungen erforderlich

      B. Wertungssystem

      Die nachfolgend aufgelisteten Punkte werden kumuliert vergeben

      Ausstellungsbewertungen

      4 Punkte = 1.Platz mit V1
      3 Punkte = 2.Platz mit V2
      2 Punkte = 3.Platz mit V3 
      1 Punkt = 4.Platz mit V4

      Anwartschaft

      2 Punkte = VDH –CAC / J-VDH-CAC / V-VDH-CAC

      1 Punkt = RES-VDH-CAC / RES-J-VDH-CAC / RES-V-VDH-CAC

      2 Punkte = KFUH-CAC / V- KFUH-CAC / J- KFUH-CAC = 2 Punkte
      (Sonderleitung durch den KfUH)

      1 Punkt = RES-KFUH-CAC / RES-J-KFUH-CAC / RES-V-KFUH-CAC
      (Sonderleitung durch den KfUH)

      3 Punkte = CACIB / V-CACIB / J-CACIB

      2 Punkte = RES-CACIB

      5 Punkte = BOB (Best of Breed)

      3 Punkte = BOS (Best of Opposite Sex)

      Bester Veteran, Bester Jugendhund (im Ehrenring)

      15 Punkte = 1. Platz
      10 Punkte = 2. Platz
      5 Punkte = 3. Platz

      BIG (Best in Group)

      15 Punkte = 1. Platz
      10 Punkte = 2. Platz
      5 Punkte = 3. Platz

      BIS (Best in Show)

      30 Punkte = 1. Platz
      25 Punkte = 2. Platz
      20 Punkte = 3. Platz

      Verliehene Champion / Titel im Anrechnungsjahr

      10 Punkte = Verliehener Internationaler Champion

      10 Punkte = Verliehener Klubsieger-Titel

      7 Punkte = FCI Weltsieger / VET- Weltsieger / J - Weltsieger

      3 Punkte = VDH-Europa / VDH-Veteranen-Europa / VDH-Europa-Jugend

      3 Punkte = VDH-Bundes-Sieger / VET-Bundes-Sieger / VDH-Bundesjugendsieger

      3 Punkte = VDH- German Winner / VET-German Winner / VDH- German Junior Winner

      5 Punkte = VDH-Jahressieger

      Hauptzuchtschau / Sonderleitung Klub

      5 Punkte = Sieger, Veteranen- und Jugendsieger Hauptzuchtschau

      5 Punkte = Klubsieger-Anwartschaft

      Leitung Ausstellungswesen
      Stand: Juli 2023

    Mitglied im

    Über uns

    Der Klub für Ungarische Hirtenhunde e.V. (KfUH) ist ein deutscher Verein, der sich der Zucht, Haltung und Förderung ungarischer, französischer und italienischer Hirtenhunderassen wie Kuvasz, Komondor, Puli, Pumi und Mudi, Pyrenäenberghund und Bergamasker widmet. Ziel des Vereins ist es, die genetische Gesundheit, rassetypische Merkmale und die Öffentlichkeit für unsere Hirtenhunde zu fördern.